Wichtige Änderungen durch die Energieeinsparverordnung
Im Mai 2014 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Diese brachte einige für Sie wichtige Änderungen mit sich.
Generell findet sich in der Energieeinsparverordnungen ein Regelwerk, welches unter anderem energetische Anforderungen für Neubauten definiert. Möchte etwa ein Eigentümer seine Immobilie sanieren, gibt die EnEV vor, welche Modernisierungsmaßnahmen auszuführen sind, um eine entsprechende energetische Qualität zu erreichen.
In der EnEV ist außerdem exakt definiert, dass bereits zum Besichtigungstermin eines Miet- oder Kaufobjekts der Energieauswahl als Original oder Kopie vorgelegt werden muss. Jedem Interessenten ist der Energieausweis im Verlauf der Besichtigung der Energieausweis unaufgefordert vorzulegen.
Den Energieverbrauch von Gebäuden transparenter machen
Der Energieausweis für Gebäude wurde von der Bundesregierung mit dem Ziel beschlossen, den Energieverbrauch sowie -bedarf von Gebäuden für Interessenten transparenter zu gestalten und auf diese Weise eine besserer Vergleichsgrundlage für verschiedene Immobilien zu schaffen. Modernisierungsempfehlungen
Durch die aufgeführten Modernisierungsempfehlungen werden Bereiche eines Gebäudes mit Verbesserungspotential aufgezeigt. Zur Erstellung eines solchen Ausweises sind zwei Verfahren zugelassen:
- Das bedarfsorientierte Verfahren
- Das verbrauchsorientierte Verfahren
Die Gültigkeitsdauer für einen Energieausweis beträgt 10 Jahre.